Informationen über die Rechte von Haushaltskunden über Streitbeilegungsverfahren

Das am 4. August 2011 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen, Kundenbeschwerden innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und bei Ablehnung der Beschwerde dies zu begründen. Die Regelung betrifft nur Beschwerden von Kunden, die Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, d.h. in der Regel Haushaltskunden, die Strom und Gas zu privaten Zwecken beziehen. Bei Ablehnung der Kundenbeschwerden muss das Energieversorgungsunternehmen auf das mögliche Schlichtungsstellenverfahren hinweisen. Es ist verpflichtet, an dem möglicherweise folgenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Im Hinblick auf die Vorgaben in § 41 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 4 EnWG veröffentlicht die Westfalen Weser Netz GmbH die folgenden Verbraucherinformationen zu Regelungen und Verfahren bei Streitigkeiten über die Netznutzung.

Verbraucherservice Westfalen Weser Netz GmbH

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Anschluss an die Strom- und Erdgasnetze der Westfalen Weser Netz GmbH oder der Nutzung der Strom- und Erdgasnetze der Westfalen Weser Netz GmbH können Sie an die folgende Adresse richten:

Westfalen Weser Netz GmbH
Unternehmenssitz
Tegelweg 25
33102 Paderborn
 
Unser Service:
T +49 5251 202 0303
F +49 5251 202 0302
info@service.ww-energie.com

Verbraucherservice Bundesnetzagentur

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: 0228 14 15 16

Mo. - Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr

Fax: 030 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Schlichtungsstelle Energie

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

T +49 30 2757 240 - 0
www.schlichtungsstelle-energie.de

info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit erklärt.

Die bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle erreichen Sie unter folgender Adresse:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

T +49 7851 795 79 - 40
F +49 7851 795 79 - 41
www.verbraucher-schlichter.de

mail@verbraucher-schlichter.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.