Ladeeinrichtungen für Zu Hause
Sie möchten Ihre Ladestation oder Wallbox anmelden? Sie benötigen einen Netzanschluss oder die Anschlussleitung reicht nicht aus? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Installation von Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 4 kW muss bei uns als zuständiger Netzbetreiber angemeldet werden. Sofern Ihre ausgewählte Ladestation eine Leistung von über 12 kW verfügt, muss vor der Installation eine Genehmigung durch uns erfolgen.
Die Auswahlkriterien
Folgende Faktoren sollten Sie bei der Auswahl Ihrer Ladestation/ Wallbox für zu Hause beachten:
- Ladeleistung des Autos (AC: Wechselstrom für normales Laden, DC: Gleichstrom für Schnellladung)
- Größe der Batterie (20 kWh, 40 kWh, 60 kWh, ...)
- Persönliche Nutzung/ Fahrleistung pro Tag (30 km, 60 km, 100 km, ...)
- Elektrische Situation zu Hause (Einfamilienhaus mit eigenem Anschluss, Mehrfamilienhaus, ...)
Die Vorgehensweise - von der Auswahl bis zur Anmeldung
Für die Auswahl und Installation der Ladeeinrichtung sollten Sie einen Elektrofachbetrieb hinzuziehen. Bestens geeignet sind Elektrofachbetriebe mit der Qualifikation "Fachbetrieb E-Mobilität", sie sind auf die fachgerechte Installation von Ladeinfrastruktur geschult.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Schritt 1: Auswahl
In Abstimmung mit einem Fachbetrieb für Elektromobilität muss eine entsprechende Ladesäule/ Wallbox ausgesucht werden. Hierbei können Ihnen die oben dargestellten Auswahlkriterien helfen.
OPTIONAL - Schritt 2: Voranfrage
Sofern Ihre Ladestation über eine Leistung von mehr als 12kW verfügt, muss vor der Installation eine Genehmigung von uns als zuständigem Netzbetreiber erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür den unten stehenden Button "Ladeeinrichtung anfragen". Sie müssen kein Benutzerkonto anlegen, mit dem Klick auf "Weiter" gelangen Sie direkt zu unserem Online-Formular.
Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Eine spätere Anmeldung ist trotzdem erforderlich.
Schritt 3: Installation
Die Installation der Ladeeinrichtung erfolgt durch einen geeigneten Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.
Schritt 4: Anmeldung
Die Installation von Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 4 kW müssen bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Bitte klicken Sie dafür auf den unten stehenden Button "Ladeeinrichtung anmelden". Sie müssen kein Benutzerkonto anlegen, mit dem Klick auf "Weiter" gelangen Sie direkt zu unserem Online-Formular.
Die Ladedauer
Die Ladeleistung des Autos und der Ladeeinrichtung sind ausschlaggebend für die Ladedauer. Es gilt immer die kleinere Leistung. Wenn Ihr Auto z.B. mit 11 kW laden kann und die Ladesäule/ Wallbox eine 3,6 kW Ladeleistung besitzt, wird mit einer Leistung von 3,6 kW geladen.
Auto/Ladestation mit 3,6 kW
Durchschnittliche Fahrleistung pro Tag | Verbrauch Auto | Ladebedarf | Ladedauer |
---|---|---|---|
30 km | 20 kWh / 100 km | 6 kWh | 1,7 h |
50 km | 20 kWh / 100 km | 10 kWh | 2,8 h |
100 km | 20 kWh / 100 km | 20 kWh | 5,6 h |
Auto/Ladestation mit 11 kW
Durchschnittliche Fahrleistung pro Tag | Verbrauch Auto | Ladebedarf | Ladedauer |
---|---|---|---|
30 km | 20 kWh / 100 km | 6 kWh | 0,5 h |
50 km | 20 kWh / 100 km | 10 kWh | 0,9 h |
100 km | 20 kWh / 100 km | 20 kWh | 1,8 h |
Fehlender Netzanschluss oder unzureichende Anschlussleistung
Den fehlenden Netzanschluss oder Ihre neue Anschlussleistung können Sie direkt bei uns beauftragen.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal.
Netzanschluss/ neue Anschlussleistung beantragen
Besondere Tarife
Zu gesonderten Tarifen fragen Sie bitte Ihren Stromanbieter.
Westfalen Weser Netz ist Netzbetreiber und stellt den Stromanbietern die Rechnung für die Netznutzung. Bei Westfalen Weser Netz gibt es die Möglichkeit, die Netzentgelte für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Elektro-Ladestationen) zu reduzieren.
Ihr Stromanbieter nutzt dann gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihnen auf dieser Basis einen vergünstigten Tarif anzubieten.
Dazu muss ein gesonderter Zähler mit einem Rundsteuerempfänger installiert werden, der die Möglichkeit zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Netzengpässen sicherstellt. Der zusätzliche Zähler und der Rundsteuerempfänger kann von einem zugelassenen Installateur bei uns beantragt werden.
Förderungen und weitergehende Informationen zur E-Mobilität
Eine gute Übersicht zu den Förderungen finden Sie unter:
Land NRW – Förderungen:
www.elektromobilitaet.nrw
Bundesförderungen:
www.bafa.de
Hinweis:
Die Bafa-Förderung setzt unter anderem die technische Steuerbarkeit der Ladeeinrichtung für die Förderung voraus. Fordert der Netzbetreiber die Steuerbarkeit ein, ist diese zwingend umzusetzen.
Im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH wird die Steuerbarkeit derzeit nicht grundsätzlich gefordert.
Wünscht ein Kunde reduzierte Netzentgelte für den Betrieb der Ladeeinrichtung, ist dazu ein separater Zähler und Rundsteuerempfänger zur Steuerung der Ladeeinrichtung zu installieren.